Wechselarmbad
Das Wechselarmbad regt an, aber nicht auf - vor allem die Organe im ...
Die Hippotherapie ist eine weniger bekannte Methode, die jedoch ein breites Indikationsspektrum vor allem auch bei neurologischen Krankheiten und Defektheilungen besitzt.
Man unterscheidet:
Hierdurch wird eine Lockerung, Kräftigung und Korrektur am Bewegungsapparat bewirkt. Die Hippotherapie ist eine besondere Form der Bewegungstherapie, bei der das Pferd als Vermittler von Bewegungsimpulsen eingesetzt wird. Dabei entspricht die dreidimensionale Bewegung des Pferdes der Gehbewegung des Menschen mit zwei gesunden Beinen (Frequenz von 90 – 110/Minute).
Bei der Hippotherapie werden die Muskulatur und ihre Steuerungssysteme zu dauernder Anpassung und koordinierter Leistung an die Bewegungen des Pferderückens veranlasst. Neben einer Kreislaufstabilisierung, bei der kaum die Gefahr einer Überlastung des Herzens besteht, werden körperliche und seelische Verspannungen harmonisiert und gelöst. Da man seine ganze Aufmerksamkeit und Konzentration auf das Pferd richten muss, entfallen umweltbedingte Störfaktoren. Das fördert die konzentrative, meditative Entspannung. Durch die rhythmischen Bewegungen des Tiers und die leicht zu erreichende Balance kommt es zum Gefühl der Losgelöstheit und damit auch zu einem ausgeglichenen Spannungszustand der Muskulatur, des Nerven- sowie des gesamten körperlich-seelischen Systems. Ein weiterer wichtiger Wirkfaktor ist auch die Körperwärme des Partners Pferd. In der Therapie eingesetzte Pferde oder Ponys verfügen oft über eine geradezu ansteckende Gelassenheit und Freundlichkeit, besonders gegenüber Kindern.
Die beiden letztgenannten Methoden sind jedoch nicht als eigentliche Hippotherapie zu betrachten, sondern vor allem als Sport für bestimmte Patientengruppen.
Bitte halten Sie Rücksprache mit dem KNEIPP-Arzt.
Die Hippotherapie ist nur durch geschulte Fachkräfte durchzuführen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 20. Juni 2006 mitgeteilt, dass ein therapeutischer Nutzen der Hippotherapie nicht nachgewiesen ist und die Therapie daher als nicht verordnungsfähiges Heilmittel zu führen ist (vgl. BAnz. v. 26.09.2006, S. 6499)