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Physiotherapeut

gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung im Gesundheitswesen. Die Ausbildung an einer staatlich anerkannten Lehranstalt befähigt zur Ausübung physikalischer Therapien. 1994 trat das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) in Kraft, durch das auch der Beruf des Krankengymnasten zum Berufsfeld der Physiotherapie hinzugekommen ist (siehe auch www.KNEIPPSchule.de).
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